Der komplette Vergabe-Markt ist robotikfrei: Kein Standard-LV erklärt, wie Roboterleistung ausgeschrieben, bewertet und abgenommen wird. Hier steht, wie es geht.
Kommunale Vorlagen, Muster-Leistungsverzeichnisse, Vergabeplattformen: In der Gebäudereinigung ist Robotik in der Ausschreibungspraxis praktisch nicht abgebildet. Wer automatisierte Reinigung beschaffen will, findet keinen Textbaustein – und formuliert deshalb entweder produktnah (und damit angreifbar) oder gar nicht.
Unsere Antwort: Wir liefern nicht nur Maschinen, sondern die Sprache, mit der man sie beschafft. Produktneutral, nachweisorientiert, abnahmefähig.
Ein Roboter erfüllt kein vollständiges Reinigungs-LV. Er deckt große, freie Bodenflächen ab – prüffähig und wiederholbar. Wer ihn in Sanitär- und Patientenbereiche schreibt, bekommt bei der Abnahme Probleme. Und wir formulieren Ihnen keinen Text, der auf uns zugeschnitten ist: eine Vergabe, die nur ein Anbieter erfüllen kann, hält keiner Rüge stand.
Ein Roboter, der in Ihrem Haus arbeitet, sieht und hört Dinge, die niemanden außerhalb dieses Hauses etwas angehen. Deshalb läuft die KI-Verarbeitung auf dem Gerät und nicht in einer fremden Cloud. Eine dauerhafte Internetverbindung ist für den Betrieb nicht erforderlich – geschlossene Klinik-, Pflege- und Labornetze sind möglich. Was bei Ihnen entsteht, bleibt bei Ihnen: Sie entscheiden über Speicherung, Auswertung und Löschung. Über uGo+ legen Sie fest, wer welche Aufgaben starten darf, und Missionsberichte sind einsehbar – Grundlage für Datenschutzfolgeabschätzung, Betriebsrat und Aufsicht.
Sie können kaufen oder als Robot-as-a-Service mieten. Bei der Miete zahlen Sie eine laufende monatliche Rate, in der Hardware, Softwarepflege und Service zusammen betrachtet werden – aus dem Betriebs- statt aus dem Investitionsbudget. Das ist der übliche Weg für einen Pilotbetrieb und für einen schrittweisen Rollout über mehrere Standorte.
Ehrlich zur Einordnung: Miete ist nicht automatisch günstiger als Kauf – sie verschiebt Risiko und Zeitpunkt. Was für Ihr Haus rechnet, hängt von Laufzeit, Stückzahl, Fördermöglichkeiten und Budgetstruktur ab. Wir rechnen das im Erstgespräch offen mit Ihnen durch, statt Ihnen ein Modell zu verkaufen. Preise nennen wir nicht auf der Website, weil Konfiguration und Integrationsumfang den Ausschlag geben – eine Zahl ohne diesen Kontext wäre irreführend.
Nicht als Gerät, sondern als Leistung: definierte Flächen, Frequenz, Ergebnisqualität und Nachweispflicht. Der Roboter ist dann ein Erfüllungsmittel des Bieters, nicht Gegenstand der Vergabe.
Sie können Anforderungen an Dokumentation, Reproduzierbarkeit und Nachtfähigkeit formulieren, die faktisch nur mit Automatisierung wirtschaftlich zu erfüllen sind – ohne ein bestimmtes Produkt vorzuschreiben. Damit bleibt die Vergabe produktneutral.
Über Reinigungsprotokolle je Auftrag mit Fläche, Zeitpunkt und Ergebnis. Diese Nachweise sind exportierbar und lassen sich mit dem Leistungsverzeichnis abgleichen.
Sanitärbereiche, Patientenzimmer, Handkontaktflächen und Kanten. Wer diese Positionen einem Roboter zuschreibt, produziert Nachträge und Streit bei der Abnahme.
Ja. Wir stellen Textbausteine für Leistungsbeschreibung, Nachweispflichten und Abnahmekriterien bereit – produktneutral formuliert, damit Ihre Vergabe rechtssicher bleibt.
Ein Erstgespräch dauert zwanzig Minuten. Danach wissen Sie, ob sich der Einsatz in Ihrem Haus rechnet – und wenn nicht, sagen wir das auch. Melden Sie sich über das Kontaktformular oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner.
Quellen: OECD, Health at a Glance: Europe 2024 · Statistisches Bundesamt, Pflegekräftevorausberechnung, Pressemitteilung vom 23. Januar 2024 · Institut der deutschen Wirtschaft, MINT-Frühjahrsreport 2026.